0 27 63 / 14 93 info@rundumimmobilien.de

Widerrufsbelehrung

Gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation
gemäß Fernabsatzgesetz

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns
einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.

Der Maklervertrag im Fernabsatz

Fernabsatzverträge sind nach § 312c BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen
oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und einen
Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der
Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder
Dienstleistungssystems erfolgt.
Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung
oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig
körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den
Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.

Der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind nach § 312a BGB insbesondere Verträge, die
bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort
geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist. Zudem gibt es nach dem Gesetz noch
weitere Konstellationen, in denen ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden
können, etwa auf einem Ausflug. Diese Konstellationen sind bei einem Maklervertrag grundsätzlich nicht
denkbar.

Dauerhafter Datenträger

Dauerhafter Datenträger i.S.d. § 126b BGB n.F. ist jedes Medium, welches dem Empfänger ermöglicht, eine
auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu
speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist.

Weitere Informationspflichten

Nach Art. 246 a EGBGB n.F. sind weitere Informationspflichten zu erfüllen, damit die Widerrufsfrist
beginnen kann (§ 312d Abs. 1 BGB n.F.). Hierzu zählen neben den Angaben zur Identität des Unternehmers
und ggfls. das Unternehmen, in dessen Auftrag der Unternehmer handelt, auch Angaben zum Gesamtpreis
der Leistung einschließlich der Umsatzsteuer. Preisangaben im Exposee genügen.