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Hausverwaltung

Ganz gleich, ob Sie für Ihre Eigentümergemeinschaft einen Verwalter benötigen
oder als Vermieter möglichst wenig Arbeit mit Ihren Immobilien haben möchten:
Wir sind der richtige Ansprechpartner.

WEG-Verwaltung

Die grundsätzlichen Aufgaben eines WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Wohungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMo) und oft in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgeschrieben, können und sollten jedoch nicht darauf beschränkt sein. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erbringen wir eine Vielzahl von Leistungen, die die Eigentümer und/oder Bewohner nicht sehen, die aber die Grundlage einer qualifizierten Verwaltung von Immobilien bilden.

 

BEKANNTE LEISTUNGEN:

• Wohngeldabrechnung
• regelmäßige Begehung der verwalteten Wohnanlagen
• individuelle Beratung und Informationen
• Erstellung des Wirtschaftsplans
• Aushänge vorbereiten
• Eigentümerversammlung organisieren
• Rundschreiben verfassen

 

BESONDERE LEISTUNGEN, DIE NICHT SOFORT
SICHTBAR SIND:

• Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen
• Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen
• Anweisung und Veranlassung von Zahlungen
• Bearbeitung und Veranlassung von Heizkostenabrechnungen
• Bearbeitung von Beschwerden
• Bearbeitung von Lastschrifteinzügen
• Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
• Beauftragung von Sachverständigen
• Beiratssitzungen
• Beratung von Eigentümern
• Einholung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
• Einweisung und Überwachung von Hausmeistern und Reinigungspersonal
• Erfassung von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser -/
Stromverbrauch) und Einarbeiten in Abrechnungen
• Erstellung der Versammlungsprotokolle einschl. des Versendens an alle Eigentümer
• Korrespondenz mit Eigentümern
• Vorbereitung und Organisation von TÜV-, Brandschutz-,
Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung,
Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
• uvm.

Diese Auflistung ließe sich noch weiter fortführen, aber wir möchten Sie informieren – nicht langweilen.

Informationsblatt für die neuen Regeln für diese und zukünftige Versammlungen

Die Grundsteuerreform 2022

Mieterverwaltung

Bei vermieteten Eigentumswohnungen beginnt die Mieter- oder Sondereigentumsverwaltung dort, wo die WEG-Verwaltung endet. Der Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums einer WEG darf sich – von wenigen Ausnahmen abgesehen – um das Sondereigentum nur dann kümmern, wenn er vom Wohnungseigentümer beauftragt wurde. Ohne Auftrag endet selbst bei Schäden im Sondereigentum, die durch Mängel im Gemeinschaftseigentum verursacht werden, die Tätigkeit des WEG-Verwalters. Die Beseitigung von Schäden und Mängeln im Sondereigentum muss der Wohnungseigentümer selbst veranlassen. Oftmals ist dies jedoch für vermietende Eigentümer schwierig, da sie weit entfernt vom vermieteten Eigentum wohnen.

Unsere Mieterverwaltung kann für Sie eine komfortable Ergänzung zu dem mit der WEG geschlossenen Verwaltervertrag sein. Aber auch, wenn wir nicht gleichzeitig Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft sind, übernehmen wir die Verwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung/en gern.

Dabei ist die Zinshausverwaltung nicht darauf beschränkt, Mietverträge zu schreiben und Mieten einzunehmen. Oft sind Investitionen – nicht nur in Form von Geld, auch in Form von Zeit und Wissen – vonnöten, um Ihre Wohnungen in einem zyklischen Markt in einer anspruchsvollen Zeit vermietbar zu halten oder wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen. Dazu sind kostengünstige Konzepte zu erstellen und auszuführen oder ausführen zu lassen.

Auch die Auswahl solventer und zuverlässiger Mieter aus einer immer geringer werdenden Anzahl von Mietinteressenten ist in der heutigen Zeit nicht einfacher, muss aber dennoch nicht zum Glücksspiel werden. Dazu holen Auskünfte ein. Von uns verwendete Mietverträge sind ständig der aktuellen Rechtssprechung angepasst. So erreichen wir zur Vermeidung unnötiger Auseinandersetzungen größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten.

Wenn Sie uns die Verwaltung Ihres Eigentums übertragen, werden Sie von den vorgenannten Aufgaben und vom Tagesgeschäft entlastet. Sie treffen wichtige Entscheidungen und geben die Richtung vor – den Rest machen wir. Für Ihre Mieter, Handwerker, Behörden, Banken und alle sonst mit dem Haus befaßten Personen sind wir vom ersten Tag der Verwaltungsübernahme an der Ansprechpartner.

Wir kümmern uns um Neuvermietungen, Wohnungsabnahmen und -übergaben einschließlich der Erstellung dazugehöriger Protokolle.

Wir nehmen die Mieten ein, erstellen Nebenkostenabrechnung, setzen Forderungen durch und halten Sie über die wichtigen Dinge auf dem Laufenden. Sie erhalten, je nach Wunsch monatlich, vierteljährlich oder jährlich, die Objektabrechnung mit allen notwendigen Daten, die Sie auch für die Steuererklärung nutzen können. Gerne arbeiten wir dazu auch mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Bei Instandhaltungen oder Instandsetzungen werden von uns – sofern Sie dies wünschen, in Absprache mit Ihnen – Angebote eingeholt und geprüft, Aufträge vergeben und die Ausführung kontrolliert. Egal ob für kleinere oder größere Maßnahmen: Wir arbeiten seit vielen Jahren mit guten und günstigen Handwerkern zusammen.

Mitglied in Verbänden